Bei der zweiten Innenstadtkonferenz gab es ausführliche Informationen, Stimmungsabfragen, rege Gespräche und das Angebot all das, was nicht besprochen werden konnte, nochmals aufzugreifen. Daran arbeiten derzeit FutuRaum und die Fachleute der Verwaltung. Über 70 Fragen reichten die Bürgerinnen und Bürger noch einmal nachträglichein. Das zeigt das große Interesse. Wir werden die Antworten nun fortlaufend auf der Webseite zur Verfügung stellen. Fragen, die sich doppeln haben wir zur besseren Einordnung und Lesbarkeit zusammengefasst.
Die Fragen der Bürgerinnen und Bürger bezogen sich auf: Mobilität, Sicherheit und Sauberkeit, Aufenthaltsqualität und Klima, Handel, Erlebnis und Kultur, Wohnen und Bauen, Stadtteile, Projekt und Zusammenarbeit.
Thema Mobiliät
Mehrere Fragen betrafen die Frage: Ist ein stärkeres Vorgehen gegen die vielen Falschparker, die Radwege, Kurven und Gehwege blockieren, geplant?
Antwort: Die Einhaltung und Überwachung der Verkehrsdisziplin gehört zu den originären Aufgaben des Fachbereichs Sicherheit und Ordnung. Die Gewährleistung von Verkehrssicherheit ist ein wesentliches Ziel der Stadtverwaltung Mannheim.
Der Fachbereich Sicherheit und Ordnung der Stadt Mannheim setzt alles daran, mit den ihm zur Verfügung stehenden Personalkapazitäten eine bedarfsorientierte, zielgerichtete und wirkungsvolle Überwachung des ruhenden Verkehrs im gesamten Stadtgebiet Mannheim zu gewährleisten. Dazu werden Schwerpunkte herausgearbeitet, die das ganze Quartier einbeziehen.
Welche sind die Maßnahmen zur Reduktion des Autoverkehrs und des ruhenden Verkehrs?
Antwort: Im Rahmen der Neuordnung des Gehwegparkens wurden bereits Maßnahmen ergriffen, die zu einer Reduktion der Parkmöglichkeiten im öffentlichen Raum geführt haben. Gleichzeitig wurde durch die Neuordnung ein effizienterer Einsatz der Flächen ermöglicht, insbesondere zugunsten alternativer Nutzungen wie Aufenthaltsräume, Grünflächen oder vor allem sichere und großzügige Bereiche für Fußgänger. Diese Entwicklung trägt zur Verbesserung der Lebensqualität im öffentlichen Raum bei und unterstützt die Zielsetzungen einer zukunftsorientierten, stadtverträglichen Mobilität.
Weitere aktive Maßnahmen oder Planungen, die zu einer direkten Veränderung der Verkehrsbeziehungen oder der Verkehrsbelastung in der Innenstadt führen, sind seitens der Verwaltung derzeit nicht vorgesehen. Die bisherigen Maßnahmen zielen darauf ab, die bestehenden Verhältnisse nachhaltig zu gestalten, ohne zusätzliche Belastungen für die Anlieger der innerstädtischen Infrastruktur zu erzeugen.
Die Verwaltung wird die Auswirkungen der bisherigen Regelungen weiterhin beobachten und evaluieren, um gegebenenfalls zukünftige Anpassungen auf fundierter Grundlage vornehmen zu können.
Was halten Sie von der Reduzierung von Parksuch- und Durchfahrtsverkehr in der Innenstadt?
Das Zielbild für die Fressgasse spricht sich dafür aus. Im Rahmen der verkehrlichen und städtebaulichen Machbarkeitsstudien werden verschiedene Varianten untersucht, um den Parksuchverkehr durch die Reduzierung von Kurzzeitparkplätzen zu verringern. Dabei wird sichergestellt, dass Lieferzonen sowie ausreichend Behindertenparkplätze erhalten bleiben.
Zusätzlich werden Maßnahmen zur punktuellen Verkehrsberuhigung geprüft. Die Veränderungen, die sich durch diese Maßnahmen ergeben, werden jedoch nur in sehr geringem Umfang feststellbar sein. Für eine wirksame Reduktion sind Eingriffe in das übergeordnete Verkehrsnetz oder die Unterbrechung von Durchgangsstraßen erforderlich.
Auf einige Fragen bzw. Feststellungen gibt es ein eindeutiges Ja.
Dies waren die Fragen nach der Zugänglichkeit von Arztpraxen und der Erreichbarkeit von Garagen und Grundstücken.
Antwort: Der Zugang zu Arztpraxen muss für den individuellen Pkw-Verkehr ohne Schranken/Zufahrtbegrenzungen direkt erreichbar bleiben. In der Fußgängerzonensatzung (FGZ) sind nach der Straßenverkehrsordnung (StVo) die Fußgänger bevorrechtigt. Der Autoverkehr soll nur in den Randzeiten eingeschränkt für das Be- und Entladen und für berechtigte Sonderfahrten z.B. von Rettungskräften und Betriebsfahrzeuge erlaubt bleiben. Der Fußgängerverkehr ist demnach auf Basis des Straßengesetzes Baden-Württemberg und der in der Fußgängerzonensatzung festgelegten Widmung die verkehrliche Hauptnutzung. Aufgrund der vielen Arztpraxen, die sich mutmaßlich aufgrund der besonderen Erreichbarkeit, mit eingeschränkter Erlaubnis der Befahrung der Fußgängerzone seit Ihrer Gründung 1976 hier angesiedelt haben, ist eine dauerhafte Befahrung zur Andienung nicht möglich. Mobilitätseingeschränkte Menschen können aber für eine Fahrt zum Arzt den Service von Taxen nutzen, die eine Bevorrechtigung für den Transport von mobilitätseingeschränkten Menschen in der FGZ besitzen.
Antwort: Bei allen Vorstellungen zur Verkehrsberuhigung bleibt gesichtert, dass man als Bewohner der Innenstadt sein Grundstück bzw. die Garage erreichen kann Grundsätzlich muss in allen Planung die in Verkehrsraum eingegriffen werden die Zufahrt zu den entsprechenden Grundstücken sichergestellt wird. Bei Sperrung durch Schranken oder Poller wird durch technische Lösungen sicherstellt das berechtige Anlieger zu jedem Zeitpunkt zufahren können.
Wie ist das erste Fazit zum Speed-Bump vor Engelhorn Sport?
Antwort: Reaktionen und Wirkung des Speed-Bump sind überwiegend positiv, Grundsätzlich gab es bei den Fachdienststellen Bedenken zu Lärmbelästigungen zu dem eingebauten Plateau. Diesen haben sich – aufgrund der Lage abseits der Wohnbebauung – jedoch bisher nicht bestätigt.
Werden in der Innenstadt und in den Vororten weitere Bodenwellen gebaut?
Antwort: Es gibt ein ähnliches Plateau bereits im der Fahrradstraße „Am Neckarplatt“. Ebenso soll ein Plateau beim aktuell stattfindenden Umbau der Wasserwerkstraße (Franklin) installiert werden.
Sind Park-and-Ride-Plätze um Mannheim herum geplant?
Anwort: Gemäß dem aktuellem Nahverkehrsplan ist das Potenzial für Park&Ride im Zulauf auf die Stadt Mannheim eher außerhalb des Stadtgebietes vorhanden. Park-and-Ride-Anlagen sollen einen Beitrag leisten, das MIV-Aufkommen im Stadtgebiet zu verringern und somit die Straßen vom fließenden und ruhenden Verkehr zu entlasten. Insbesondere Pendler sollen dadurch zum Umstieg auf den ÖPNV bewogen werden, wenn kein oder nur ein unzureichendes ÖPNV-Angebot in ihrem Wohnumfeld existiert. Die Park&Ride-Verknüpfung sollen jedoch möglichst wohnortnah erfolgen. Gegenwärtig sind keine zusätzlichen Park&Ride-Plätze in Mannheim geplant. Verschiedene Aspekte von Park&Ride – darunter die Standortfrage – werden im regionalen Kontext erörtert.
Warum gibt es so wenig Parkplätze für Anwohner?
Antwort: Die Straßenverkehrsordnung gibt vor, dass in einem Gebiet mit Bewohnerparkvorrechten – einer Bewohnerparkzone – tagsüber höchstens 50 Prozent der Parkstände für Bewohnerfahrzeuge reserviert sein dürfen. Diese Quote ist in der Innenstadt überwiegend ausgereizt.
Sind die Autofahrer weniger Wert wie die Fahrradfahrer?????
Antwort: Nein, aber die Forbewegung mit dem Fahrrad ist nachhaltiger und umweltfreundlicher.
Warum gibt es nicht mehr Fahrradbügel beim Quartier Q6 Q7?
Antwort: Im Zuge der Neugestaltung des Quartier Q6Q7 wurde eine Vielzahl von Fahrradabstellanlagen im öffentliche Raum sowohl in der Fressgasse als auch Rückseitig in der Konkordienstraße geschaffen. Die zu Verfügung stehenden Kapazitäten im direkten Umfeld sind somit im öffentlichen Raum ausgeschöpft.
Was ist mit den Verkehren in den Außenbezirken? Dort rollen Unmengen an LKWs durch Wohngebiete.
Antwort: Mit Blick auf den Wirtschaftsverkehr und damit den Wirtschaftsstandort Mannheim liegt die wichtigste Funktion des Hauptstraßennetzes in der Anbindung von Gewerbestandorten und in der Bündelung sowie Abwicklung des Schwerverkehrs. Im Rahmen des Masterplans Mobilität wurde hierzu ein Lkw-Vorrangnetz konzeptionell hergeleitet, welches Wohnquartiere entlasten soll.
Wann wird endlich etwas gegen Autoverkehr in der Breiten Straße / Fußgängerzone und den Seitenstraßen getan?
Anwort: Zur Verbesserung der Durchsetzung der Fußgängerzonensatzung wurden ab zirka 2020 Versenkpolleranlagen eingebaut, die außerhalb des Zeitraums zur Befahrung zum Zweck des Be- und Entladens hochfahren. Durch diese bauliche Maßnahme können Fahrzeuge nur noch mit der Straßenbahn am Paradeplatz und am Wasserturm ein- bwz. ausfahren. Der Einbau einer baulichen Sperrung ist hier aufgrund der Straßenbahn nicht sicher möglich. Das Durchsetzen der FZS muss über den kommunalen Ordnungsdienst erfolgen.
Was ist Stand bei der Abschaffung der Parkplätze Friedrichsplatz 12-16
Antwort: Die aktuell in Umsetzung befindlichen Maßnahme erfolgt im Rahmen der Realisierung einer Radverkehrsführung an der Augustaanlage. Dieser “Radlückenschuss“ geht auf ein 2011 vom Gemeinderat beschlossenes Rahmenkonzept zurück. An Hauptverkehrsstraßen mit hoher Verkehrsbelastung muss aus Sicherheitsgründen eine Radverkehrsanlage angeboten werden. Der Grundsatzbeschluss für die Maßnahme wurde nachfolgend 2019 vom Ausschuss für Umwelt und Technik gefasst.
Die bauliche Ausführung wurde jedoch zur Vermeidung von Baustellen während der Bundesgartenschau in zwei Bauabschnitte unterteilt, wobei der der letzte nun auch den südlichen Friedrichsplatz betrifft.
Eine Anrainer-Information über die Baumaßnahme wurde Anfang Juli 2024 durch den Eigenbetrieb Stadtraumservice in die Briefkästen verteilt. Leider sind die räumlichen Gegebenheiten im Vorfeld des Friedrichsplatz 12-16 deutlich begrenzter als im vorherigen Abschnitt Friedrichsplatz 6-10, in dem die Radverkehrsanlage unter Beibehaltung der Senkrechtparkstände bereits auf die Fahrbahn markiert werden konnte.
Die Kombination einer Radführung mit dem bestehenden Senkrechtparken welches halbseitig auf der Fahrbahn markiert war, konnte im Abschnitt Friedrichsplatz 12-16 nach eingehender Abwägung von Aspekten der Verkehrssicherheit und dem ressourcenschonenden Umbau im Seitenraum der Arkaden am Wasserturm nicht beibehalten werden. Es sind jedoch ein allgemeiner Behindertenparkstand und eine Lieferzone zum Be- und Entladen in Längsrichtung eingeplant. Diese kann durch sowohl von Gewerbetreibenden als auch Anwohnern des Gebäudes genutzt werden.
Die Befahrbarkeit der Einbahnstraßen mit Fahrrädern und Elektrorollern sorgt manchmal für unsichere Situationen. Gibt es Lösungsmöglichkeiten?
Anwort: Im Zuge der DSK-Sanierung und der damit verbundenen Neuordnung des Gehwegparkens wurde dieser Problematik mit zwei aktiven Maßnahmen begegnet. Zum einen wurde bei der Neuordnung das Parken möglichst auf die Gegenseite des freigegebenen Radverkehrs verlagert, zum anderen wurden im Bereich von Knotenpunkten separate Einfahr- und Aufstellbereiche für den Gegenverkehr markiert.
Themen Sicherheit und Sauberkeit
Die Fragen zur Sicherheit drehten sich vor allem darum, wie aggressiv auftretende Gruppen/Personen in der Innenstadt stärker in die Schranken verwiesen werden können. Dies betraf auch die Lärmbelästigung durch Hupkonzerte, laute Musik oder heulende Motoren. Gefragt wurde zudem nach messbaren Erfolgen und Personen bezogenen Auswertungen.
Antwort: Die Auswertungen der Polizei haben eine hohe Qualität und damit gibt es auch eine hohe Erfolgsquote bei den vorgelegten Anzeigen. Dazu gibt es zudem einen regen Austausch mit der Bußgeldstelle Mannheim.
Bezüglich der Poser: Im Rahmen des Poser-Projektes, für die es feste Ansprechpartner bei der Polizei gibt, laufen bereits erste Gespräche mit Poservertretern für einen „Familientag“ auf dem Maimarktgelände.
Thema Aufenthaltsqualität und Klima
Welchen Mehrwert hat die Entsiegelung in der Innenstadt?
Antwort: Entsiegelung trägt unter zweierlei Hinsicht zur Klimaresilienz bei. Einerseits kann Regenwasser auf unversiegelten Flächen versiegen und wird nicht in die städtische Kanalisation geleitet. So wird im Starkregenfall die Kanalisation entlastet. Gleichzeitig kann das Wasser lokal versickern und so zur Grundwasserneubildung beitragen. Dadurch werden Pflanzen zusätzlich resilienter gegenüber Dürreperioden und Wasserressourcen geschont.
Andererseits heizen sich Materialen der gebauten Umwelt (Asphalt, Beton etc.) wesentlich stärker auf als entsiegelte Flächen und speichern die Hitze dazu noch wesentlich länger, die sie dann bei sinkenden Temperaturen (nachts) an ihre Umgebung abgeben und somit die Stadt warm halten. Entsiegelte Flächen, die anschließend begrünt werden, kühlen ihre Umgebung durch Verdunstungsprozesse dagegen ab und tragen auch so zur Klimaresilienz bei.
Für ein besseres Klima ist ein Ziel das Entsiegeln. Warum wird der Bahnhofsvorplatz trotzdem betoniert?
Antwort: Aufgrund seiner Nutzung als Verkehrsknoten und der Unterbauung mit der Tiefgarage ist eine Begrünung und Entsiegelung nur in gewissem Rahmen möglich. Dennoch tragen durch die Neugestaltung folgende Maßnahmen maßgeblich zur klimatischen Verbesserung auf dem Platz bei:
- Zehn neue erhöhte Grüninseln mit ca. 900 m², Bäumen, Stauden und Gräsern mit Einfassungen zum Aufenthalt im Schatten (mehr Wurzelraum für die Bäume, Kühlung, Verdunstung, Schatten)
- Ca. 200 m² entsiegelter und bepflanzter Grünstreifen entlang der Tiefgaragen- Ein- und Ausfahrt,
- Fünf neue Bäume mit großzügigem Bodenvolumen über den ehemaligen Abgängen der Borelly-Grotte
- Insgesamt 76 neue Bäume, 34 Neupflanzungen vor Ort
- Automatische Bewässerungsanlage sichert Versorgung und Gesundheit der Bäume und Pflanzen
- Überfahrbares unterirdisches Wurzelbrückensystem unter den Bäumen vor L 15 für mehr Wurzelraum und damit bessere Lebensbedingungen,
- Heller Pflasterbelag auf den Platzflächen und heller Asphalt im Gleisbereich tragen zum Albedo-Effekt bei
Der Bahnhofsvorplatz als zentraler Verkehrsknoten ist ein höchst funktionaler Platz. Alleine an den rnv-Haltestellen steigen täglich zirka 50.000 Pendlerinnen und Pendler ein und aus. Dazu kommen die Fußgänger, die Nutzer der Fahrräder, Leihräder, Leihroller, Taxis, Regionalbusse, Pkw, Lieferfahrzeuge usw., die täglich den Vorplatz passieren.
Neben dem Erhalt und der Verbesserung der funktionalen Anforderungen, war die klimatische Aufwertung dieses stark versiegelten Stadtraums ein wichtiges Ziel der Planung. Daher wurden alle Bereiche begrünt, die nicht für Fahrgassen und Aufstellflächen von Feuerwehr-, Rettungs- und Lieferverkehr, Gleisanlagen, Haltestellen, Fußgängerströme, Taxen, Fahrradabstellplätze, Leihräder, Leih-Scooter, Sitzmöglichkeiten, Außengastronomie, technische Bauwerke, Werbetafel, Entwässerungsrinnen, Leitungen und sonstige Platznutzungen, wie Versammlungen, Infostände etc. freigehalten werden müssen.
Die Oberflächen außerhalb der busbefahrenen Bereiche werden in offener Pflasterbauweise ausgeführt. Der Regenwasserabfluss durch die offenen Fugen ist dabei nur etwas geringer als der einer wassergebundenen Fläche mit einem stark verdichteten Feinanteil. Wassergebundene Decken halten einer intensiven Nutzung nicht stand, bilden Matsch und Pfützen und sind um die Begehbarkeit zu gewährleisten, nur als großzügige Baumscheiben unter den großen Platanen hergestellt worden.
Die Funktionalität und damit auch die Attraktivität des öffentlichen Raumes mit seinen vielseitigen Anforderungen, muss trotz und neben den notwendigen klimatischen Maßnahmen, sichergestellt und erhalten bleiben.
Welche Lehren gibt es aus der Lärm- und Abgasbelastung im Verkehrsversuch Erbprinzenstraße?
Antwort: Im Rahmen der Machbarkeitsstudie werden keine Sperrungen untersucht, da diese den Verkehr teilweise in die Umfahrungsquartiere verlagern.
Die Simulation des Eingangs zur Fressgasse zeigt viele Fußgänger auf der Fahrbahn, was generell eine Fußgängerzone auszeichnet. Ist dies so geplant und gewünscht?
Antwort: Der Eingang der Fressgasse befindet sich aktuell in einem sogenannten verkehrsberuhigten Geschäftsbereich, keine Fußgängerzone. Aufgrund der geringen Kfz-Geschwindigkeiten (Tempo 20) ist es Fußgängern grundsätzlich möglich an jeder Stelle zu queren.